Braucht eine Gemeinde ein Archiv und warum?

Wiederholte Anfragen aus der Gemeinde, welchen Sinn und Zweck ein Gemeindearchiv eigentlich hat, möchten wir mit diesem Artikel gerne beantworten.

Bereits Ende des 19. Jahrhunderts wurden die Gemeinden in Bayern aufgefordert, ihr Archivgut selbst zu ordnen und zu verzeichnen. Die Gemeindeordnung in Bayern verpflichtet die Gemeinden zur Führung eines Archivs und das Bayerische Archivgesetz vom 22. Dezember 1989 (GVB1 S. 710)1 regelt die Archivierung der bei den Gemeinden erwachsenen Unterlagen in eigener Zuständigkeit. Somit ist das kommunale Archivwesen in Bayern rechtlich als Pflichtaufgabe verankert.

Ein Gemeindearchiv ist eine Organisationseinheit in einer Gemeinde, in der Archivgut zeitlich unbegrenzt im Rahmen der Zuständigkeit des Archivs, oder der jeweiligen Sammlungsschwerpunkte erschlossen und ausgewertet, gesichert aufbewahrt (Archivierung) und somit erhalten und benutzbar gemacht wird.
Archivgut ist derjenige Teil von Unterlagen, der von Schriftgut führenden Stellen wie der Gemeindeverwaltung, sonstigen öffentlichen Stellen oder bei natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts erwachsen sind, aber für die aktuelle Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden und vom zuständigen Gemeindearchiv als unbefristet aufzubewahren bewertet wurde. Unterlagen sind vor allem Akten, Amtsbücher, Urkunden und andere Einzelschriftstücke, Karten, Pläne, Presseberichte und Bilder. Gemeindearchive nehmen zur gemeindegeschichtlichen Bewahrung auch Akten und Unterlagen von Ortsfirmen, – Vereinen, sowie von Familien oder Privatpersonen an.

Darum die Bitte an die Schonstetter Bürger, alte Dokumente, Bilder und Bodenfunde nicht wegzuwerfen, sondern zur Begutachtung dem Gemeindearchiv zur Verfügung zu stellen.
Das im Gemeindearchiv bewahrte Archivgut kann nach Maßgabe der Archivsatzung benutzt werden, soweit ein berechtigtes Interesse an der Benutzung glaubhaft gemacht wird und nicht Schutzfristen entgegenstehen. Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Benutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Zwecken oder zur Wahrnehmung von berechtigten persönlichen Belangen erfolgt. Minderjährige können zur Benutzung zugelassen werden, wenn die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegt.

Der Aufbau des Gemeindearchivs Schonstett begann 2009. Seit 2013 konnte das Archiv benutzt werden und seitdem wurden Anfragen bearbeitet. Der heutige Stand entspricht den vom Gesetz geforderten Vorgaben.
Den Aufbau bewerkstelligten die Archivpfleger Sebastian und Juliane Riepertinger mit Unterstützung des Bürgermeisters und des Gemeinderates. Neu im Archiv-Team ist nun auch Andrea Angerer.

Das Gemeindearchiv ist das geschichtliche Gedächtnis einer Gemeinde.

Sebastian Riepertinger, Gemeindearchiv Schonstett