Hunde
Einige Zitate aus dem „Hunde-Knigge“ der Hundeschule Höslwang, das Blatt kann bei Interesse im Rathaus abgeholt werden.
• Die meisten Hundebesitzer sind um ein harmonisches Miteinander bemüht
• Im Ortsgebiet führe ich meinen Hund an der Leine
• Fremde Gärten oder Gartenzäune sind für meinen Hund tabu
• Ich achte darauf, dass mein Hund im Wald den Weg nicht verlässt
• Ich wertschätze die Arbeit der Landwirte und lasse meinen Hund nicht durch Felder laufen oder in diesen buddeln
• Mein Hund hetzt oder verletzt keine anderen Tiere
• Den Kot entferne ich immer und entsorge diesen im Mülleimer
• Bitte helfen Sie uns Hundebesitzern, wenn Sie mit dem Fahrrad oder joggend unterwegs sind und von hinten kommen, indem Sie sich rechtzeitig bemerkbar machen
• Sollte trotz aller Vorsicht mal ein Fehltritt passieren, so hilft eine Entschuldigung
Vor allem die Entfernung des Kundekots sollte für jeden Hundebesitzer eine Selbstverständlichkeit sein und ist ein wichtiger Beitrag zum harmonischen Miteinander.
Parken auf der Straße
Bei einem Bauvorhaben für Wohnraum muss der Bauwerber in der Regel je Wohneinheit zwei Stellplätze auf seinem Grundstück nachweisen. Dadurch soll erreicht werden, dass die Autos auf dem Grundstück und nicht auf der Straße abgestellt werden. In Schonstett ist zu beobachten, dass die Autos, die auf der Fahrbahn parken, immer mehr werden. Gerade für den Winterdienst stellt dies ein großes Problem dar. Bevor ein generelles Parkverbot angeordnet wird, wird an alle Anwohner appelliert, das Parken auf der Straße zu vermeiden.
Mikrozensus 2021
Deutschlands größte jährliche Haushaltsbefragung
Seit Jahresbeginn wird im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus durchgeführt. Bei dieser Erhebung handelt es sich um Deutschlands größte jährliche Haushaltsbefragung im Zuständigkeitsbereich der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Auch in Ihrer Gemeinde wurden für 2021 Anschriften für die Mikrozensus-Befragung ausgewählt. Die dort wohnenden Haushalte werden daher im Verlauf des Jahres 2021 eine Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erhalten.
Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.
Zweck dieser repräsentativen Stichprobe ist es, statistische Ergebnisse über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, die Wohnsituation sowie über den Arbeitsmarkt bereitzustellen. Um die Ergebnisse möglichst rasch und kostensparend gewinnen zu können, wird nur ein kleiner Teil der Bevölkerung, und zwar rund ein Prozent, in die Erhebung einbezogen. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem bundeseinheitlichen mathematischen Zufallsverfahren auf der Grundlage von Flächen (Auswahlbezirken).
Für die Erhebung werden Erhebungsbeauftragte (Interviewer/-innen) eingesetzt, die vom Landesamt sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Interviewer/-innen informieren die ausgewählten Haushalte vorab schriftlich über den Mikrozensus. Die Befragungen finden das ganze Jahr über statt und werden aufgrund der Corona-Pandemie vorerst telefonisch durchgeführt. Die früher im Mikrozensus üblichen persönlichen Interviews in der Wohnung der Befragten können erst wieder angeboten werden, sobald kein Corona-Infektionsrisiko für Befragte und Interviewer/-innen mehr besteht.
Die Gemeindeverwaltung ist in die Erhebung des Mikrozensus nicht involviert. Da aber heuer ein oder mehrere Bezirke in Ihrer Gemeinde liegen, bitten wir Sie, die Interviewer/-innen bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, falls diese darum nachsuchen sollten. Auch bitten wir Sie, den Auskunftspflichtigen bei entsprechenden Anfragen die Rechtmäßigkeit der Erhebung zu bestätigen.